Ioannis Moraitis: Neue Regeln für Ferienwohnungen in Berlin

Ioannis Moraitis - Ferienwohnungen

Ferienwohnungen in Berlin: Neue Regeln für private Eigentümer

In Zeiten der Wohnraumknappheit sind privat vermietete Ferienwohnungen ein heikles Thema. Zahlreiche Dokumentationen und Reportagen berichten darüber, wie die Stadtväter Berlins gegen die Zweckentfremdung vorgehen. Aber es gibt auch positive Regeln, von denen vor allem Privateigentümer profitieren. Wer seine Eigentumswohnung oder seine Immobilie als Hauptwohnsitz bewohnt und in Zeiten seiner Abwesenheit an Urlauber vermietet, verstößt nicht gegen die Gesetzgebung. Ioannis Moraitis, Geschäftsführer der hedera bauwert kennt das Gesetz und gibt potenziellen Vermietern Tipps für die private Unterbringung von Feriengästen.

Ioannis Moraitis: „Weitervermietung von Privat gestaltet sich zukünftig unkomplizierter.“

Die zahlreichen Medienberichte zur Unterbindung einer Vermietung von Wohnraum an Feriengäste hat viele Berliner Eigentümer unsicher zurückgelassen. „Wenn von Zweckentfremdung die Rede ist, geht es hauptsächlich um die gewerbliche Untervermietung von Wohnraum. Nicht betroffen sind Privatpersonen, die ihre Wohnung oder ihr Eigenheim in vorübergehenden Zeiten ihrer Abwesenheit untervermieten.“ Ioannis Moraitis erläutert privaten Eigentümer ihre Möglichkeiten, eine Hauptwohnung genehmigungsfrei für 60 Tage und eine Zweit- oder Nebenwohnung bis zu 90 Tage an Urlauber unterzuvermieten. Eine Erschwernis ergibt sich aus dem Gesetz lediglich für gewerbliche Eigentümer, wenn diese ihre Wohnungen oder Häuser dem klassischen Wohnungsmarkt entziehen und zugunsten der Mehreinnahmen lieber an Touristen vermieten.

„Home-Sharing ist eine optimale Chance, beispielsweise zur Finanzierung laufende Kredite einfacher und sicherer zu tilgen. Als privater Vermieter profitiert der Eigentümer von mehr Flexibilität und Praxisnähe, die das neue Gesetz nach sich zieht.“

Klare Grenzen zwischen gewerblich und privat

In den vergangenen Monaten waren viele Eigentumswohnungs- und Hausbesitzer verunsichert. Seit einigen Jahren ist es nicht ungewöhnlich, dass die privaten vier Wände an Stadtbesucher vermietet und als Ferienwohnung oder Ferienhaus angeboten werden. Portale wie Airbnb haben sich als Plattform für Angebote längst etabliert und werden von Eigentümern sowie Interessenten gleichermaßen genutzt. „Wer seine Wohnung in Zukunft gewerblich, also länger als die hier aufgeführten Tage an Touristen vermieten möchte, benötigt eine Registriernummer. Diese ist ausschließlich für gewerbliche Anbieter und somit für reine Ferienwohnungen nötig. Privatpersonen müssen keine mit langer Wartezeit verbundene Genehmigung beantragen, sofern sie die gesetzlich festgelegten Zeiträume der Untervermietung nicht überschreiten.“

Die neue Regelung gilt nicht nur für Häuser und Ferienwohnungen, sondern betrifft auch die Untervermietung von einzelnen Zimmern zu Urlaubszwecken. Anlass der präzisen Ausarbeitung von Vorgaben ist die Wohnungsknappheit, die sich in Berlin schon längst nicht mehr von der Hand weisen lässt. Privatpersonen dürfen aufatmen, betont Ioannis Moratis noch einmal und berät ausführlich über die Möglichkeiten und Grenzen zwischen privater und gewerblicher Untervermietung.

Über den Autor

Ioannis Moraitis